Reisen in Corona Zeiten - Blick von oben
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Reisen in Corona Zeiten – was geht? Wichtige Links

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Flüge gestrichen, Grenzen dicht: Dieser Blick von oben zu Beginn der Pandemie im März 2020 und allgemein das Reisen in Corona Zeiten scheint wie ein Traum aus einer anderen Welt. Wir hier unten leben momentan ja eher in einem Alptraum. Für uns alle gilt: Bleibt zu Hause. halte-2-meter-abstand/. Siehe auch: 15-fragen-und-antworten-zum-corona-virus/

Das Corona-Virus zerlegt gerade das öffentliche Leben in nie gekanntem Ausmaß. Unsere Bewegungsfreiheit ist stark eingeschränkt, Grenzen zu anderen Ländern werden geschlossen, wieder geöffnet, wieder geschlossen, unsere Grenzen ebenfalls. Viele Deutsche, die sich aus unterschiedlichen Gründen im Ausland aufhalten, hatten Schwierigkeiten, nach Deutschland zurückzukehren. Sie wurden vom Corona-Virus sozusagen kalt erwischt. Bei ihrer Abreise war noch alles in Ordnung, und jetzt geht fast nichts mehr!

Viele von uns, wir auch, hatten noch Familie, Freunde, Verwandte, Bekannte, die sich gerade im Ausland aufhalten. Um die machen wir uns Sorgen. Wie können sie zurück? Wie kann das gehen?

Reisen in Corona Zeiten – Rückholaktion durch das Auswärtige Amt

KAREN ON TOUR
Rückholaktion der Bundesregierung

Bundesaußenminister Maas rechnete mit einer Rückholaktion für die im Ausland wegen der Corona-Pandemie gestrandeten Deutschen von ca. zwei Wochen. Für viele Reisende war es leider schon ein Problem, überhaupt zurück zum Flughafen zu kommen. In vielen Ländern kam der inländische Verkehr zum Erliegen. Auch fanden gebuchte Rückflüge einfach nicht mehr statt, weil Fluglinien ihre Flüge gestrichen haben. Stattdessen mussten sich die Reisenden um oft teurere Ersatztickets bemühen und hoffen, dass diese Maschine tatsächlich noch abhebt.

Die Mehrkosten können bei EU-Airlines zurückverlangt werden. https://www.flugrecht.de/fluggastrechte/eu-fluggastrechteverordnung/EU-Fluggastrechteverordnung-Volltext.pdf

Das Rückholprogramm war vorrangig für Deutsche und ihre Familien in den besonders von Reiseeinschränkungen betroffenen Regionen gedacht, die sich dort vorübergehend aufhielten, also beispielsweise für einen Urlaub, einen Schüleraustausch oder einen Freiwilligendienst.

Inzwischen gibt es diese Rückholaktion nicht mehr, sie war für den Beginn der Pandemie gedacht.

Reisende müssen versuchen, selbst eine Ausreise zu organisieren. Nur wenn das nicht gelinge, werde sich das Auswärtige Amt bemühen, z. B. wenn Länder ihren Luft- und Fährverkehr ganz einstellen.

Reisen in Corona Zeiten – Entwicklungen zu Beginn der Pandemie

Auch die Türkei hatte den direkten Flugverkehr nach Deutschland zwischenzeitlich vollständig ausgesetzt. Die Ausreise aus der Türkei war über Drittstaaten noch möglich.

In Spanien waren Hotels geschlossen ebenso wie touristische Unterkünfte wie etwa Pensionen oder Campingplätze. Deutsche Urlauber sollten auf kommerziellen Flügen so schnell wie möglich heimreisen, solange die Verbindungen noch bestanden. Trotz der strengen Ausgangssperre durften Touristen zum Flughafen fahren, mussten allerdings mit Polizeikontrollen rechnen und sollten dann ein gültiges Ticket vorweisen können.

Wegen der Corona-Pandemie hatte die Bundesregierung zeitweise eine weltweite Reisewarnung ausgesprochen und sie bis vorläufig Ende April 2020 verlängert.

Grenzen waren dicht – Einreiseverbot in die EU

Die Außengrenzen der Europäischen Union waren durch ein vorläufiges Einreiseverbot abgeriegelt. Das Verbot betraf auch alle Flüge und Schiffsreisen, die außerhalb der EU gestartet waren. Ausnahmen gab es für Staatsangehörige Norwegens, der Schweiz, Liechtensteins, Islands sowie Großbritanniens.

Deutschland hatte zudem selbst Einreiseverbote erlassen und mit strengen Grenzkontrollen begonnen. Betroffen waren die Übergänge zur Schweiz, zu Frankreich, Österreich, Dänemark und Luxemburg, außerdem Flüge aus diesen fünf Ländern sowie aus Spanien und Italien. Deutsche Staatsangehörige sowie Berufspendler und Ausländer mit Aufenthaltsberechtigung und Wohnsitz in Deutschland durften mit entsprechenden Dokumenten einreisen.

Grenzen waren dicht – Ausreiseverbot

Auch die Ausreise aus Deutschland in Nachbarländer wurde immer schwieriger: Polen, Tschechien und Dänemark hatten strikte Regeln beschlossen, so dass Reisende ohne triftigen Grund gar nicht mehr ins Land gelassen wurden. Auch in die Schweiz durften nur noch Schweizer Bürgerinnen und Bürger, Personen mit einem Aufenthaltsrecht oder beruflichen Einreisegründen. In Österreich wurde an der Grenze zu Deutschland ein ärztliches Attest verlangt: Nur wer nachweisen konnte, dass er nicht mit dem Corona-Virus infiziert war, durfte ins Land.

Reiseveranstalter

Reiseveranstalter, z. B. der Tui-Konzern, https://www.tui.com/, stoppte alle Reiseaktivitäten weltweit. Abgesagt wurden alle Reisen bis zum 30. April 2020. Kunden sollten entsprechend informiert werden. Die Kosten für abgesagte Reisen wurden Kunden automatisch erstattet.

Reisen in Corona Zeiten – Bahnreisen

Auch Bahnreisen waren und sind natürlich vom Corona-Virus und den begleitenden Einschränkungen betroffen.

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Deutsche Bahn

Wegen der verschärften Einreiseregeln musste die Deutsche Bahn etliche Zugverbindungen früher enden oder ganz ausfallen lassen, zum Beispiel Fahrten nach Italien, Österreich, in die Schweiz, nach Dänemark, Polen und Tschechien. Auch der Regionalverkehr war betroffen.

Der grenzüberschreitende Verkehr kam ebenfalls zum Erliegen. Einen Überblick über aktuelle Verbindungen bzw. Einschränkungen gibt es hier: www.bahn.de/p/view/service/aktuell/index.shtml.

Kunden können Reisen kostenlos verschieben oder stornieren: Die Bahn hat ihre Stornierungsregeln weitreichend gelockert. Es muss dafür auch niemand die Verkaufsstellen in den Bahnhöfen aufsuchen. Erstattungen können auch noch nach dem gebuchten Reisetag eingereicht werden.

Unabhängig vom Reiseziel konnten Sparpreistickets gegen Gutscheine umgetauscht werden. Das ist im Unterschied zu flexiblen Tickets zum Normalpreis sonst nicht ohne Weiteres möglich. Wer mit Flexpreis gebucht hat, darf kostenlos stornieren. Alle Kunden, die ihre Reise nur verschieben wollen, können ihr gebuchtes Ticket bis zum 30. Juni flexibel nutzen, auch bei den Sparpreisen ist dafür die Zugbindung aufgehoben.

Reisen in Corona Zeiten – Flugreisen

Die Lufthansa hatte ihr Angebot drastisch zusammengestrichen, Passagiere sollten den aktuellen Status eines gebuchten Fluges prüfen, https://www.lufthansa.com/de/de/fluginformationen . Die Tochtergesellschaft Austrian Airlines stellt ihren regulären Flugbetrieb bis 19. April ein, es gibt nur noch Rückholflüge für Österreicher. Auch der Ferienflieger Condor reduziert Flüge in wichtige Ziele wie die USA, Karibik und Türkei. Das Unternehmen schickt in diesen Tagen nur noch Flugzeuge, um Urlauber zurückzuholen.

British Airways, Iberia, Aer Lingus, Vueling und Level sagten für April und Mai mindestens 75 Prozent ihrer Flüge ab. Air France-KLM wird in diesem Zeitraum sogar 90 Prozent streichen. Lot Airlines haben den Flugbetrieb bereits weitgehend eingestellt – auch Easyjet und Ryanair, die beiden größten Billigfluggesellschaften Europas, legen den Großteil ihrer Flotten still.

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Reisen und Recht

Fernbusgesellschaften und Kreuzfahrten-Anbieter haben ebenfalls ihr Angebot gestoppt.

Reisen in Corona Zeiten – Rechte von Reisenden

Eigentlich gilt: Sagt die Gesellschaft einen Flug kurzfristig bis zu zwei Wochen vorher ab, stehen den Passagieren Ersatzflüge und Entschädigungen nach der Eu-Fluggastrichtlinie 261 zu, https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32004R0261.

Doch die Frage ist: trifft das auch in der Corona-Krise zu? Airlines berufen sich auf außergewöhnliche Umstände und wollen nur Ticketpreise erstatten oder kostenlose Umbuchungen anbieten. Internet-Fluggastportale hingegen sehen gute Chancen auf Entschädigungen von 250 bis 600 Euro.

Tipps für Reisende – was tun?

  • im Streitfall an die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP) wenden
  • individuell mit einem eigenen Rechtsanwalt klagen
  • mit einem der zahlreichen Internetportale zusammenarbeiten, die gegen Erfolgshonorare die Auseinandersetzung mit den Fluggesellschaften übernehmen.

Um dich über deine Rechte zu informieren, empfehle ich auch die Seite: https://www.flugrecht.de/fluggastrechte/eu-fluggastrechteverordnung/EU-Fluggastrechteverordnung-Volltext.pdf.

Reisen in Corona Zeiten – Vorsorgen

Falls du noch eine Reise geplant hast, z. B. für Ostern oder die Sommerferien, hast du durchaus gute Chancen, nicht auf deinen Kosten sitzen zu bleiben. Die oben aufgeführten Regelungen geben dir eine Menge Rechte in die Hand. Achte aber auf den Zeitpunkt, bis zu dem eine Stornierung möglich ist.

Eine Reiserücktrittsversicherung ist immer wichtig, zahlt aber nicht, wenn der Kunde nur Angst vor der Krankheit hat. Sie zahlt nur, wenn er vor Urlaubsantritt selbst erkrankt.

Wer aber unterwegs Symptome bekommt und zurück möchte, braucht eine Reiseabbruchversicherung – diese empfiehlt sich vor allem bei teuren Reisen. Eine Auslandskrankenversicherung sollten alle, auch Privatversicherte, abschließen, da auch bei bei ihnen meist die Kosten für einen Rücktransport nicht abgedeckt sind.

Dies sind jetzt eine Menge Informationen, um nicht mehr zu reisen – eigentlich so gar nicht mein Thema. Aber drücken wir doch gemeinsam die Daumen, dass diese Zeit bald wieder vorbei ist. Dann können wir auch mal wieder eine Reise planen, die-wichtigsten-to-dos-der-fernreisevorbereitung/.

Wie gehst du damit um? Schreib doch mal.

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